DGUV V3 Prüffristen: Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Was regeln die DGUV V3 Prüffristen?

Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die konkreten DGUV V3 Prüffristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels, den Einsatzbedingungen und dem Gefährdungspotenzial.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich u. a. in:

Wie oft muss geprüft werden?

Es gibt keine starren Fristen, sondern richtwertbasierte Intervalle, die je nach Gefährdungsbeurteilung angepasst werden müssen. Entscheidend sind:

  • Art des elektrischen Betriebsmittels (ortsveränderlich / ortsfest)

  • Umgebungsbedingungen (z. B. Feuchtigkeit, Hitze, mechanische Belastung)

  • Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung

  • Ergebnisse der letzten Prüfungen

Richtwerte für Prüfintervalle

Art des BetriebsmittelsEmpfohlenes IntervallNormgrundlage
Ortsveränderliche GeräteAlle 6 bis 24 MonateDIN VDE 0701-0702, TRBS 1201
Ortsfeste BetriebsmittelAlle 1 bis 4 JahreDIN VDE 0105-100, TRBS 1201
Elektrische Anlagen1x jährlich (mindestens)DIN VDE 0105-100
Bürogeräte (niedriges Risiko)Bis zu 24 MonateGefährdungsbeurteilung erforderlich
Geräte in Werkstätten / BaustellenAlle 3 bis 6 MonateHöheres Risiko – kürzere Intervalle

Hinweis: Bei besonders beanspruchten Geräten (z. B. auf Baustellen, in Industrieanlagen) kann auch ein monatlicher oder wöchentlicher Prüfbedarf bestehen.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Basis für die Festlegung individueller DGUV V3 Prüffristen. Dabei bewertet der Arbeitgeber:

  • Umgebungseinflüsse (Staub, Nässe, Temperatur)

  • Nutzungshäufigkeit

  • Wartungszustand

  • Schutzklasse und Bauart

Ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung gelten die empfohlenen Höchstfristen als verbindlich.

Was passiert bei Fristüberschreitung?

Wird die Prüffrist überschritten, gelten Geräte oder Anlagen als unsicher. Mögliche Folgen:

  • Haftung bei Unfällen (z. B. Stromschläge, Brände)

  • Bußgelder durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft

  • Verlust des Versicherungsschutzes

  • Betriebsstilllegung bei behördlichen Kontrollen

Wie Prüfintervalle dokumentiert werden müssen

Ein vollständiges Prüfsystem umfasst:

Fazit: Regelmäßige DGUV V3 Prüfung – flexibel, aber verpflichtend

Die DGUV V3 schreibt keine starren Fristen vor, sondern verlangt eine individuelle Festlegung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung. Für viele Betriebe gelten dennoch klare Richtwerte: alle 6 bis 24 Monate für ortsveränderliche Geräte, jährlich oder alle 4 Jahre für ortsfeste Betriebsmittel. Unternehmen müssen sicherstellen, dass keine Prüfungen versäumt werden – dokumentiert, nachvollziehbar und rechtssicher.