DGUV V3 Prüffristen: Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Was regeln die DGUV V3 Prüffristen?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die konkreten DGUV V3 Prüffristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels, den Einsatzbedingungen und dem Gefährdungspotenzial.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich u. a. in:
§ 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Wie oft muss geprüft werden?
Es gibt keine starren Fristen, sondern richtwertbasierte Intervalle, die je nach Gefährdungsbeurteilung angepasst werden müssen. Entscheidend sind:
Art des elektrischen Betriebsmittels (ortsveränderlich / ortsfest)
Umgebungsbedingungen (z. B. Feuchtigkeit, Hitze, mechanische Belastung)
Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung
Ergebnisse der letzten Prüfungen
Richtwerte für Prüfintervalle
Art des Betriebsmittels | Empfohlenes Intervall | Normgrundlage |
---|---|---|
Ortsveränderliche Geräte | Alle 6 bis 24 Monate | DIN VDE 0701-0702, TRBS 1201 |
Ortsfeste Betriebsmittel | Alle 1 bis 4 Jahre | DIN VDE 0105-100, TRBS 1201 |
Elektrische Anlagen | 1x jährlich (mindestens) | DIN VDE 0105-100 |
Bürogeräte (niedriges Risiko) | Bis zu 24 Monate | Gefährdungsbeurteilung erforderlich |
Geräte in Werkstätten / Baustellen | Alle 3 bis 6 Monate | Höheres Risiko – kürzere Intervalle |
Hinweis: Bei besonders beanspruchten Geräten (z. B. auf Baustellen, in Industrieanlagen) kann auch ein monatlicher oder wöchentlicher Prüfbedarf bestehen.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage
Die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Basis für die Festlegung individueller DGUV V3 Prüffristen. Dabei bewertet der Arbeitgeber:
Umgebungseinflüsse (Staub, Nässe, Temperatur)
Nutzungshäufigkeit
Wartungszustand
Schutzklasse und Bauart
Ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung gelten die empfohlenen Höchstfristen als verbindlich.
Was passiert bei Fristüberschreitung?
Wird die Prüffrist überschritten, gelten Geräte oder Anlagen als unsicher. Mögliche Folgen:
Haftung bei Unfällen (z. B. Stromschläge, Brände)
Bußgelder durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft
Verlust des Versicherungsschutzes
Betriebsstilllegung bei behördlichen Kontrollen
Wie Prüfintervalle dokumentiert werden müssen
Ein vollständiges Prüfsystem umfasst:
Prüfplan mit individuell festgelegten Intervallen
Kennzeichnung (z. B. Prüfplakette am Gerät)
Verantwortlicher Ansprechpartner im Unternehmen
Fazit: Regelmäßige DGUV V3 Prüfung – flexibel, aber verpflichtend
Die DGUV V3 schreibt keine starren Fristen vor, sondern verlangt eine individuelle Festlegung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung. Für viele Betriebe gelten dennoch klare Richtwerte: alle 6 bis 24 Monate für ortsveränderliche Geräte, jährlich oder alle 4 Jahre für ortsfeste Betriebsmittel. Unternehmen müssen sicherstellen, dass keine Prüfungen versäumt werden – dokumentiert, nachvollziehbar und rechtssicher.