DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll: Anforderungen, Inhalte und rechtliche Bedeutung

Was ist ein DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll?

Das Protokoll der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist die schriftliche Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Es dient als rechtlicher Nachweis dafür, dass die elektrische Sicherheit im Betrieb geprüft und beurteilt wurde – entsprechend den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Betriebssicherheitsverordnung.

Ein korrektes Prüfprotokoll ist unverzichtbar bei:

  • Behördlichen Prüfungen

  • Unfalluntersuchungen

  • Versicherungstechnischen Fragestellungen

  • Internem Arbeitsschutzmanagement

Rechtliche Grundlage

Anforderungen an das Prüfprotokoll

Ein Prüfprotokoll muss vollständig, nachvollziehbar und dauerhaft aufbewahrbar sein. Es muss durch eine befähigte Person (z. B. Elektrofachkraft) erstellt und unterzeichnet werden.

Pflichtinhalte des Protokolls

BestandteilBeschreibung
Datum der PrüfungZeitpunkt der Durchführung
Bezeichnung des Geräts / AnlageEindeutige Zuordnung, z. B. Inventarnummer
Standort des BetriebsmittelsRaum / Abteilung / Standort
Name des PrüfersMit Qualifikation und ggf. Firmenzugehörigkeit
Art der PrüfungErstprüfung, Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Instandsetzung
Messwerte und PrüfergebnisseZ. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, RCD-Auslösestrom
Festgestellte MängelBeschreibung inkl. Einstufung (z. B. gefährlich, geringfügig)
Bewertung des Gesamtzustands„Bestanden“ / „Nicht bestanden“
Maßnahmen bei MängelnStilllegung, Reparaturhinweis, Nachprüfung erforderlich
Unterschrift des PrüfersMit Datum, ggf. Stempel des Dienstleisters

Optional, aber empfehlenswert:

  • Foto-/Bilddokumentation bei schwer zugänglichen Anlagen
  • Verweis auf vorangegangene Prüfungen

Form des Prüfprotokolls

Das Protokoll kann:

  • Papiergebunden (klassisch, mit Originalunterschrift)

  • Digital (PDF mit elektronischer Signatur, in Prüfsoftware erfasst)

geführt werden. Es muss mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden, bei ortsfesten Anlagen oder bei besonderen Gefährdungen auch deutlich länger (vgl. TRBS 1201 und DGUV Empfehlungen).

Bedeutung für die Rechtssicherheit

Ein vollständiges und formell korrektes Prüfprotokoll ist für Unternehmen essenziell. Es dient:

  • dem Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Pflichten

  • der internen Nachvollziehbarkeit von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

  • dem Schutz vor Haftungsansprüchen

  • als Grundlage für Mängelbeseitigung und Wiederholungsprüfungen

Bei fehlender oder mangelhafter Dokumentation kann die Betriebsverantwortung des Arbeitgebers nicht nachgewiesen werden – mit möglichen rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall.

Häufige Mängel in der Praxis

  • Fehlende oder unvollständige Messwerte

  • Keine Bewertung des Prüfergebnisses

  • Nicht dokumentierte Mängelbeseitigung

  • Unzureichende Kennzeichnung geprüfter Geräte (fehlende Prüfplakette)

  • Prüfungen ohne schriftliche Gefährdungsbeurteilung

Fazit: Prüfprotokoll ist Beleg der betrieblichen Verantwortung

Das Prüfprotokoll nach DGUV V3 ist nicht nur eine technische Aufzeichnung, sondern ein zentrales Dokument im betrieblichen Arbeitsschutz. Es sichert die Nachvollziehbarkeit und dokumentiert die Umsetzung gesetzlicher Prüfpflichten. Unternehmen sollten auf eine lückenlose, normkonforme und dauerhafte Dokumentation achten – digital oder analog, aber stets rechtssicher.