DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll: Anforderungen, Inhalte und rechtliche Bedeutung
Was ist ein DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll?
Das Protokoll der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist die schriftliche Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Es dient als rechtlicher Nachweis dafür, dass die elektrische Sicherheit im Betrieb geprüft und beurteilt wurde – entsprechend den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Betriebssicherheitsverordnung.
Ein korrektes Prüfprotokoll ist unverzichtbar bei:
Behördlichen Prüfungen
Unfalluntersuchungen
Versicherungstechnischen Fragestellungen
Internem Arbeitsschutzmanagement
Rechtliche Grundlage
Die Erstellung und Aufbewahrung eines Prüfprotokolls ergibt sich unter anderem aus:
Anforderungen an das Prüfprotokoll
Ein Prüfprotokoll muss vollständig, nachvollziehbar und dauerhaft aufbewahrbar sein. Es muss durch eine befähigte Person (z. B. Elektrofachkraft) erstellt und unterzeichnet werden.
Pflichtinhalte des Protokolls
Bestandteil | Beschreibung |
---|---|
Datum der Prüfung | Zeitpunkt der Durchführung |
Bezeichnung des Geräts / Anlage | Eindeutige Zuordnung, z. B. Inventarnummer |
Standort des Betriebsmittels | Raum / Abteilung / Standort |
Name des Prüfers | Mit Qualifikation und ggf. Firmenzugehörigkeit |
Art der Prüfung | Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Instandsetzung |
Messwerte und Prüfergebnisse | Z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, RCD-Auslösestrom |
Festgestellte Mängel | Beschreibung inkl. Einstufung (z. B. gefährlich, geringfügig) |
Bewertung des Gesamtzustands | „Bestanden“ / „Nicht bestanden“ |
Maßnahmen bei Mängeln | Stilllegung, Reparaturhinweis, Nachprüfung erforderlich |
Unterschrift des Prüfers | Mit Datum, ggf. Stempel des Dienstleisters |
Optional, aber empfehlenswert:
- Foto-/Bilddokumentation bei schwer zugänglichen Anlagen
- Verweis auf vorangegangene Prüfungen
Form des Prüfprotokolls
Das Protokoll kann:
Papiergebunden (klassisch, mit Originalunterschrift)
Digital (PDF mit elektronischer Signatur, in Prüfsoftware erfasst)
geführt werden. Es muss mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden, bei ortsfesten Anlagen oder bei besonderen Gefährdungen auch deutlich länger (vgl. TRBS 1201 und DGUV Empfehlungen).
Bedeutung für die Rechtssicherheit
Ein vollständiges und formell korrektes Prüfprotokoll ist für Unternehmen essenziell. Es dient:
dem Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Pflichten
der internen Nachvollziehbarkeit von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
dem Schutz vor Haftungsansprüchen
als Grundlage für Mängelbeseitigung und Wiederholungsprüfungen
Bei fehlender oder mangelhafter Dokumentation kann die Betriebsverantwortung des Arbeitgebers nicht nachgewiesen werden – mit möglichen rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall.
Häufige Mängel in der Praxis
Fehlende oder unvollständige Messwerte
Keine Bewertung des Prüfergebnisses
Nicht dokumentierte Mängelbeseitigung
Unzureichende Kennzeichnung geprüfter Geräte (fehlende Prüfplakette)
Prüfungen ohne schriftliche Gefährdungsbeurteilung
Fazit: Prüfprotokoll ist Beleg der betrieblichen Verantwortung
Das Prüfprotokoll nach DGUV V3 ist nicht nur eine technische Aufzeichnung, sondern ein zentrales Dokument im betrieblichen Arbeitsschutz. Es sichert die Nachvollziehbarkeit und dokumentiert die Umsetzung gesetzlicher Prüfpflichten. Unternehmen sollten auf eine lückenlose, normkonforme und dauerhafte Dokumentation achten – digital oder analog, aber stets rechtssicher.