Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz – Rechtspflicht und Grundpfeiler des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme und Bestandteil jeder wirksamen Arbeitsschutzorganisation. Grundlage ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), ergänzt durch weitere Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Regelwerke.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, regelmäßig zu aktualisieren und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Ziel ist die frühzeitige Identifikation und Minimierung arbeitsbedingter Gesundheits- und Unfallrisiken.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein strukturiertes Verfahren zur Bewertung möglicher Gefährdungen, die sich aus Arbeitsmitteln, Tätigkeiten, Arbeitsumgebungen oder organisatorischen Abläufen ergeben können. Sie umfasst alle relevanten Einflussfaktoren wie:

  • mechanische und elektrische Gefährdungen

  • physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen

  • ergonomische und psychische Belastungen

  • Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Anlagen oder Gefahrstoffe

  • Auswirkungen unzureichender Unterweisung oder Organisation

gefährdungsbeurteilung

Ablauf einer professionellen Gefährdungsbeurteilung durch SRcheck

  1. Analyse der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
    Erfassung aller relevanten Arbeitsplätze, Tätigkeiten, eingesetzten Arbeitsmittel und Umgebungsfaktoren.

  2. Identifikation möglicher Gefährdungen
    Systematische Ermittlung physischer, technischer, organisatorischer und psychischer Risiken anhand gesetzlicher Vorgaben und branchenspezifischer Standards.

  3. Bewertung der Gefährdungen
    Risikoeinschätzung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Auswirkungen. Priorisierung des Handlungsbedarfs.

  4. Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
    Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Minimierung.

  5. Dokumentation gemäß § 6 ArbSchG
    Vollständige, nachvollziehbare und prüfbare Dokumentation aller Schritte, Maßnahmen und Zuständigkeiten.

  6. Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung
    Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen sowie Anpassung bei Veränderungen (z. B. neue Maschinen, Arbeitsverfahren, gesetzliche Änderungen).

Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung mit SRcheck

  • Rechtssicherheit für Arbeitgeber
    Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.

  • Schutz von Mitarbeitenden und Sachwerten
    Frühzeitige Identifikation und Beseitigung von Risiken reduziert Arbeitsunfälle und Krankheitsausfälle.

  • Optimierung betrieblicher Abläufe
    Verbesserte Arbeitsbedingungen steigern Effizienz, Motivation und Mitarbeiterbindung.

  • Praxisgerechte Umsetzung
    SRcheck liefert praxistaugliche, verständliche und realistisch umsetzbare Handlungsempfehlungen – individuell zugeschnitten auf Ihre Betriebsstruktur.

Fazit: Systematischer Arbeitsschutz mit Weitblick

Die Gefährdungsbeurteilung ist keine formale Pflichtübung, sondern das zentrale Instrument zur nachhaltigen Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze. Nur mit ihr lassen sich Risiken wirksam erkennen, bewerten und beherrschen.

SRcheck begleitet Sie bei der rechtskonformen Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung – fachlich fundiert, nachvollziehbar dokumentiert und individuell angepasst an Ihr Unternehmen.