Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz – Rechtspflicht und Grundpfeiler des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme und Bestandteil jeder wirksamen Arbeitsschutzorganisation. Grundlage ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), ergänzt durch weitere Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Regelwerke.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, regelmäßig zu aktualisieren und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Ziel ist die frühzeitige Identifikation und Minimierung arbeitsbedingter Gesundheits- und Unfallrisiken.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein strukturiertes Verfahren zur Bewertung möglicher Gefährdungen, die sich aus Arbeitsmitteln, Tätigkeiten, Arbeitsumgebungen oder organisatorischen Abläufen ergeben können. Sie umfasst alle relevanten Einflussfaktoren wie:
mechanische und elektrische Gefährdungen
physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen
ergonomische und psychische Belastungen
Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Anlagen oder Gefahrstoffe
Auswirkungen unzureichender Unterweisung oder Organisation

Ablauf einer professionellen Gefährdungsbeurteilung durch SRcheck
Analyse der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
Erfassung aller relevanten Arbeitsplätze, Tätigkeiten, eingesetzten Arbeitsmittel und Umgebungsfaktoren.Identifikation möglicher Gefährdungen
Systematische Ermittlung physischer, technischer, organisatorischer und psychischer Risiken anhand gesetzlicher Vorgaben und branchenspezifischer Standards.Bewertung der Gefährdungen
Risikoeinschätzung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Auswirkungen. Priorisierung des Handlungsbedarfs.Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Minimierung.Dokumentation gemäß § 6 ArbSchG
Vollständige, nachvollziehbare und prüfbare Dokumentation aller Schritte, Maßnahmen und Zuständigkeiten.Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung
Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen sowie Anpassung bei Veränderungen (z. B. neue Maschinen, Arbeitsverfahren, gesetzliche Änderungen).
Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung mit SRcheck
Rechtssicherheit für Arbeitgeber
Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.Schutz von Mitarbeitenden und Sachwerten
Frühzeitige Identifikation und Beseitigung von Risiken reduziert Arbeitsunfälle und Krankheitsausfälle.Optimierung betrieblicher Abläufe
Verbesserte Arbeitsbedingungen steigern Effizienz, Motivation und Mitarbeiterbindung.Praxisgerechte Umsetzung
SRcheck liefert praxistaugliche, verständliche und realistisch umsetzbare Handlungsempfehlungen – individuell zugeschnitten auf Ihre Betriebsstruktur.
Fazit: Systematischer Arbeitsschutz mit Weitblick
Die Gefährdungsbeurteilung ist keine formale Pflichtübung, sondern das zentrale Instrument zur nachhaltigen Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze. Nur mit ihr lassen sich Risiken wirksam erkennen, bewerten und beherrschen.
SRcheck begleitet Sie bei der rechtskonformen Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung – fachlich fundiert, nachvollziehbar dokumentiert und individuell angepasst an Ihr Unternehmen.