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ToggleDGUV Vorschrift 3: Was Arbeitgeber über die Elektroprüfung wissen müssen
Ein Hinweis an alle Arbeitgeber und Betreiber elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Verantwortung für die Sicherheit von Mitarbeitenden und Sachwerten.
1. Einleitung: Sicherheit beginnt mit Verantwortung
Die sichere Nutzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist ein grundlegender Aspekt des Arbeitsschutzes in Unternehmen, Behörden und Organisationen. Elektrischer Strom ist eine unsichtbare, aber potenziell lebensgefährliche Energieform. Um Unfälle zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, verpflichtet der Gesetzgeber Arbeitgeber zur regelmäßigen Überprüfung elektrischer Anlagen.
Die Grundlage dafür bildet die DGUV Vorschrift 3 – eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die vormals unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt war. Sie dient dem Ziel, Menschenleben zu schützen, wirtschaftliche Schäden zu vermeiden und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten.
2. Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland erlassen wurde. Sie gilt für Unternehmen, Behörden und Organisationen, in denen Beschäftigte mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln in Kontakt kommen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Die Vorschrift verpflichtet Betreiber dazu, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Ziel ist es, Gefahren durch elektrische Unfälle – etwa durch Stromschläge, Lichtbögen oder elektrische Brände – zu vermeiden.
Wichtig: Die DGUV Vorschrift 3 ist nicht optional. Sie basiert auf den grundlegenden Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und ist somit für Arbeitgeber rechtsverbindlich.
3. Rechtlicher Rahmen: Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für die Umsetzung der DGUV V3 Prüfung liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber der elektrischen Anlagen. Nach § 5 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen durch Arbeitsmittel zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die rechtliche Basis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Grundverpflichtung zum Schutz der Beschäftigten
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Regelungen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln
DGUV Vorschrift 3 – Konkrete Anforderungen für den Betrieb elektrischer Anlagen
Die Prüfpflicht gilt sowohl für ortsfeste als auch für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – dazu gehören Maschinen, Werkzeuge, Bürogeräte, Verlängerungskabel und vieles mehr.
4. Was muss geprüft werden?
Nach DGUV Vorschrift 3 sind alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu prüfen, die im Unternehmen verwendet werden – und zwar vor der ersten Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Zeitabständen.
4.1 Ortsfeste elektrische Anlagen:
Elektroinstallationen in Gebäuden
Schaltschränke
Produktionsanlagen
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
4.2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:
PCs, Drucker, Monitore
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen
Bohrmaschinen, Handkreissägen, Verlängerungskabel
4.3 Prüfungspflichtige Aspekte:
Zustand der Isolierungen
Funktion von Schutzleitern
Fehlerstrom-Schutzschalter
Kennzeichnung, Dokumentation und Prüfplaketten
Die Prüfungen müssen von einer befähigten Person gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden – das ist in der Regel eine Elektrofachkraft mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung.
5. Prüfintervalle: Wie oft muss geprüft werden?
Die Prüfintervalle sind risikobasiert festzulegen. Entscheidend ist die Nutzungshäufigkeit, die Umgebungsbedingungen und das Gefährdungspotenzial. Als Richtwert empfiehlt die DGUV:
Art des Betriebsmittels | Empfohlenes Intervall |
---|---|
Bürogeräte (ortsveränderlich) | Alle 2 Jahre |
Geräte in Werkstätten | Alle 6 Monate |
Baustellenbetrieb | Alle 3 Monate |
Ortsfeste Anlagen | 1 bis 4 Jahre (nach Gefährdungsbeurteilung) |
Die exakte Festlegung erfolgt durch eine Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber durchzuführen oder beauftragen ist.
6. Was passiert bei Nichteinhaltung?
Die Missachtung der DGUV Vorschrift 3 kann schwerwiegende Konsequenzen haben – sowohl für die Gesundheit der Mitarbeitenden als auch für das Unternehmen selbst:
6.1 Rechtliche Folgen:
Bußgelder nach Arbeitsschutzgesetz und BetrSichV
Haftung bei Unfällen (auch strafrechtlich)
Regressforderungen von Berufsgenossenschaften oder Versicherern
6.2 Versicherungsschutz:
Bei einem Arbeitsunfall kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn keine ordnungsgemäße Prüfung nachgewiesen werden kann.
6.3 Reputations- und Vertrauensverlust:
Vorfälle mit Personenschäden oder Bränden können den Ruf eines Unternehmens dauerhaft schädigen.
Beispiel aus der Praxis:
Ein Unternehmen wurde nach einem Brandereignis regresspflichtig gemacht, weil die elektrische Kaffeemaschine, die das Feuer ausgelöst hatte, zuletzt vor sechs Jahren geprüft wurde – trotz täglicher Nutzung durch Mitarbeitende.
7. Vorteile der regelmäßigen Prüfung
Die Umsetzung der DGUV V3 Prüfung bedeutet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – sie bringt auch zahlreiche Vorteile mit sich:
Schutz der Mitarbeitenden vor Stromunfällen
Erkennung technischer Defekte bevor es zu Ausfällen oder Schäden kommt
Vermeidung von Produktionsstillständen
Erhalt des Versicherungsschutzes
Dokumentationssicherheit bei Audits oder Behördenkontrollen
Zudem wirkt ein aktives Sicherheitsmanagement nach außen positiv: Kunden, Partner und Mitarbeitende sehen ein Unternehmen, das Verantwortung übernimmt.
8. Dokumentation der Prüfung
Jede durchgeführte Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation muss folgende Angaben enthalten:
Name der prüfenden Person
Datum der Prüfung
Ergebnis der Prüfung (i. d. R. mit Prüfprotokoll)
Kennzeichnung des geprüften Geräts (z. B. Prüfplakette)
Festlegung des nächsten Prüftermins
Die Aufbewahrungsfrist für Prüfprotokolle beträgt mindestens 2 Jahre, bei Arbeitsunfällen entsprechend länger.
9. Wer darf prüfen? – Anforderungen an befähigte Personen
Nicht jeder darf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen. Laut Technischer Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) muss eine befähigte Person über:
eine elektrotechnische Ausbildung
praktische Erfahrung mit elektrischen Betriebsmitteln
aktuelle Kenntnisse über relevante Normen und Vorschriften
verfügen. Es empfiehlt sich, entweder eigene Fachkräfte entsprechend zu schulen oder qualifizierte externe Fachbetriebe zu beauftragen.
10. Fazit: Pflichterfüllung mit Weitblick
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist keine bürokratische Hürde, sondern eine konkrete Maßnahme zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Sachschäden und wirtschaftlichen Risiken.
Unternehmen, die ihre Prüfpflicht ernst nehmen, investieren in Sicherheit, Verlässlichkeit und Zukunftsfähigkeit. Ein durchdachtes Prüfkonzept schafft Vertrauen, schützt Mitarbeitende – und bewahrt im Ernstfall vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen.
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