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Typische Mängel bei DGUV V3 Prüfungen – und wie man sie vermeidet

Ein Hinweis an Betreiber elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch in der Praxis treten häufig Mängel auf – nicht nur an den geprüften Geräten, sondern auch bei der Durchführung und Dokumentation der Prüfungen selbst. Dieser Artikel zeigt die häufigsten Fehlerquellen – und wie Sie sie systematisch vermeiden.

1. Einleitung: Prüfen heißt schützen – aber richtig

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Ziel ist es, Gefahren durch elektrischen Strom – wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände – zu erkennen, bevor sie auftreten.

Doch obwohl viele Prüfungen durchgeführt werden, sind sie nicht immer vollständig, regelkonform oder rechtssicher dokumentiert.
Fehler in diesem Bereich können im Ernstfall zu Haftung, Regressforderungen oder Versicherungsverlust führen.

2. Häufige Mängel an geprüften Geräten

2.1 Beschädigte Leitungen

  • Quetschungen, Risse, freiliegende Kupferadern

  • Unzureichende Zugentlastung

2.2 Defekte Stecker oder Kupplungen

  • Abgebrochene Kontakte, lose Schrauben, unsachgemäße Reparaturen

2.3 Manipulationen am Schutzleiter

  • Abgeklemmte oder unterbrochene Schutzleiterverbindungen

  • Verwendung von Schuko-Adaptern ohne PE-Funktion

2.4 Thermische Schäden

  • Verschmorte Gehäuseteile oder Verfärbungen

  • Hitzespuren an Steckdosenleisten

2.5 Nicht zugelassene Betriebsmittel

  • Geräte ohne CE-Kennzeichnung

  • Importgeräte mit falscher Netzspannung oder Steckerform

Wichtig: Bereits kleinere Mängel können zu gefährlichen Folgen führen. Geräte mit Sicherheitsmängeln dürfen nicht weiterbetrieben werden.

3. Typische Fehler bei der Prüfungsdurchführung

3.1 Unvollständige Prüfungen

  • Nur Sichtprüfung, keine Messung

  • Keine Funktionsprüfung

  • Ungeeignete oder ungeeichte Prüfgeräte

3.2 Falsche oder fehlende Grenzwertbewertung

3.3 Prüfungen durch nicht befähigte Personen

  • Unterweisung reicht nicht aus – nur Elektrofachkräfte dürfen prüfen

  • Fehlende Kenntnisse über Normen und Vorschriften

3.4 Fehlende Prüfdokumentation

  • Keine oder lückenhafte Protokolle

  • Unleserliche Aufzeichnungen

  • Keine Prüfplaketten oder Kennzeichnung am Gerät

4. Typische organisatorische Mängel

4.1 Keine oder veraltete Gefährdungsbeurteilung

  • Prüfintervalle nicht dokumentiert oder willkürlich festgelegt

4.2 Unvollständiges Geräteverzeichnis

  • Neue Geräte nicht aufgenommen

  • Ausgemusterte Geräte noch im System

4.3 Prüfintervalle werden überschritten

  • Keine automatische Terminverfolgung

  • Fehlende Erinnerungssysteme

4.4 Unklare Verantwortlichkeiten

  • Prüfpflicht wird intern nicht eindeutig delegiert

  • Kein Überblick über beauftragte externe Prüfdienstleister

5. Konsequenzen fehlerhafter Prüfungen

Fehler bei der Prüfung sind nicht nur technische Mängel – sie können weitreichende rechtliche Folgen haben:

  • Versicherungsverlust bei Bränden oder Unfällen

  • Bußgelder bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften

  • Strafrechtliche Haftung bei Personenschäden

  • Imageverlust bei öffentlich bekannt gewordenen Vorfällen

Ein formell geprüftes Gerät ohne gültige Dokumentation gilt im Schadensfall oft als „nicht geprüft“.

6. So vermeiden Sie häufige Fehler – konkrete Empfehlungen

Nur befähigte Personen prüfen lassen

  • Elektrofachkräfte nach TRBS 1203

  • Regelmäßige Schulung in Normen und Prüfungspraxis

Normkonforme Prüfungen durchführen

  • Orientierung an VDE 0701/0702 und VDE 0105-100

  • Für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel jeweils passende Messverfahren

Prüfgeräte regelmäßig kalibrieren

  • Nur kalibrierte Messgeräte garantieren normgerechte Werte

Dokumentation vollständig führen

  • Protokolle digital oder analog aufbewahren (mind. 2 Jahre)

  • Prüfplaketten mit Prüferkennung und nächstem Termin am Gerät

Geräteverzeichnis pflegen

  • Neue Geräte sofort einpflegen

  • Defekte oder ausgemusterte Geräte entfernen

Gefährdungsbeurteilung aktuell halten

  • Intervallfestlegung regelmäßig überprüfen

  • Risikobewertung bei Nutzung oder Umfeldänderung anpassen

7. Fazit: Eine gute Prüfung beginnt bei der Organisation

Die DGUV V3 Prüfung ist weit mehr als ein technischer Vorgang – sie ist ein zentrales Element im Sicherheitsmanagement Ihres Unternehmens.
Typische Fehler entstehen nicht nur am Gerät selbst, sondern oft durch unklare Abläufe, fehlende Verantwortung und unvollständige Dokumentation.

Wer Prüfprozesse konsequent organisiert, schützt Mitarbeitende – und das Unternehmen.

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