Was ist der E-Check? Wer darf ihn durchführen und wann ist er sinnvoll? Alles über Ablauf, Kosten und rechtliche Bedeutung.
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ToggleEin Hinweis an Arbeitgeber, Betreiber und Facility Manager: Der E-Check ist ein standardisiertes Prüfverfahren für elektrische Anlagen und Geräte. Gerade im Unternehmenskontext stellt sich häufig die Frage: Ist der E-Check verpflichtend? Was kostet er? Und welchen konkreten Nutzen bringt er? Dieser Beitrag gibt praxisnahe Antworten.
1. Einleitung: Sicherheit durch geprüfte Elektrik
Elektrische Anlagen und Geräte gehören zum Kernbestand jeder betrieblichen Infrastruktur. Werden sie nicht regelmäßig geprüft, drohen schwerwiegende Gefahren – etwa Stromunfälle, Brände, Ausfälle oder rechtliche Konsequenzen.
Der E-Check ist ein freiwilliges, aber anerkanntes Prüfverfahren, das von zertifizierten Elektrofachbetrieben angeboten wird. Er dient der normgerechten Überprüfung elektrischer Betriebsmittel – inklusive Dokumentation und Prüfplakette.
2. Was ist der E-Check genau?
Der E-Check ist eine geschützte Marke des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Er bezeichnet eine nach DIN VDE-Normen durchgeführte Prüfung von:
Ortsveränderlichen Geräten (z. B. PC, Kaffeemaschine, Werkzeug)
Ortsfesten Anlagen (z. B. Verteiler, Maschinen, Installationen)
Sonderanlagen (z. B. PV-Anlagen, E-Ladestationen, Medizintechnik)
3. Ist der E-Check gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, der Begriff „E-Check“ selbst ist nicht in Gesetzen verankert.
Aber: Die dahinterstehenden Prüfpflichten sind gesetzlich vorgeschrieben – u. a. durch:
DGUV Vorschrift 3 (elektrische Sicherheit)
Betriebssicherheitsverordnung (§§ 3, 14, 15)
Versicherungsbedingungen vieler Sachversicherer
Der E-Check ist damit eine anerkannte Form, diese Pflichten sachgerecht umzusetzen – insbesondere wenn die Prüfung durch qualifizierte Elektrofachkräfte erfolgt und korrekt dokumentiert wird.
4. Welche Normen liegen zugrunde?
Ein E-Check muss sich an geltende technische Regeln halten, insbesondere:
DIN VDE 0701/0702 – Prüfung ortsveränderlicher Geräte
DIN VDE 0100-600 / 0105-100 – Erst- und Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen
TRBS 1201/1203 – Anforderungen an befähigte Personen und Prüfungen
Nur bei Anwendung dieser Normen ist der E-Check auch rechtskonform und versicherungstechnisch belastbar.
5. Was wird beim E-Check geprüft?
Typische Prüfungen:
Sichtkontrolle auf äußere Mängel
Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Fehlerströmen
RCD-Auslösezeit (bei ortsfesten Anlagen)
Funktionstest
Ergebnisse:
Prüfprotokoll mit Messwerten
Prüfplakette je Gerät
Prüfbericht für Versicherer oder Behörden
6. Was kostet ein E-Check im Unternehmen?
Die Kosten hängen vom Umfang der Prüfung ab:
Kleingewerbe (bis 20 Geräte) -> ca. 200–400 €
Mittelbetrieb (bis 100 Geräte) -> 500–1.500 €
Großbetrieb / Industrieanlage -> ab 2.000 €, individuell kalkuliert
Einflussfaktoren:
Anzahl und Art der Geräte
Ort (Büro, Werkstatt, Produktion)
Dokumentation und Verwaltungsaufwand
Wiederholungsfrequenz
Tipp: Ein E-Check ist oft kostengünstiger als die Folgen eines Schadensfalls – sowohl in finanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht.
7. Welche Vorteile bringt der E-Check?
✅ Rechtssicherheit
Der E-Check erfüllt die Anforderungen aus Arbeitsschutz, DGUV und Versicherungsrecht – sofern fachgerecht durchgeführt.
✅ Transparenz und Planbarkeit
Alle geprüften Geräte sind dokumentiert, nächste Prüftermine planbar.
✅ Schutz von Menschen und Technik
Mängel werden frühzeitig erkannt – bevor es zu Stromschlägen, Bränden oder Produktionsausfällen kommt.
✅ Wettbewerbsvorteil
Kunden, Geschäftspartner oder Zertifizierungsstellen sehen: Hier wird Verantwortung übernommen.
✅ Beweislastumkehr
Bei Schadensfällen können Prüfdokumente gegenüber Versicherung oder Behörde vorgelegt werden.
8. Wie oft sollte ein E-Check durchgeführt werden?
Die Frequenz richtet sich nach Risiko, Nutzungshäufigkeit und Umgebung.
Richtwerte für Wiederholungsprüfungen:
Bereich | Empfohlenes Intervall |
---|---|
Bürogeräte, einfache Nutzung | Alle 2 Jahre |
Werkstattgeräte, raue Umgebung | Alle 6–12 Monate |
Photovoltaik, E-Mobilität | Jährlich bis alle 2 Jahre |
Allgemeine Installationen | Alle 4 Jahre |
Eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV ist erforderlich, um die konkreten Intervalle festzulegen.
9. Was ist zu beachten bei der Beauftragung?
Prüfer muss eine Elektrofachkraft oder befähigte Person sein
Es müssen geeignete Prüfgeräte (z. B. mit Messprotokollfunktion) verwendet werden
Der Betrieb muss Zugang zu Prüfdokumentation und Ergebnissen erhalten
Die Ergebnisse müssen auswertbar und nachvollziehbar sein
Achten Sie bei externen Dienstleistern auf Referenzen, Qualifikationen und Kalibrierzertifikate.
10. Fazit: Der E-Check lohnt sich – fachlich, rechtlich, wirtschaftlich
Der E-Check ist mehr als ein „Etikett“ – er ist ein sinnvolles Instrument zur Risikovorsorge, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Schaffung von Rechtssicherheit.
Gerade im betrieblichen Kontext schützt er nicht nur Mitarbeitende und Technik – sondern auch die Geschäftsführung vor Haftungsrisiken.
Der E-Check ist keine Pflicht per Begriff – aber ein Mittel zur gesetzlich geforderten Sicherheit.