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Geräteprüfung durch Externe oder intern – Was ist erlaubt, was ist sinnvoll?

Was ist besser: interne Prüfung oder externer Dienstleister? Hier erfahren Sie die Vor- und Nachteile beider Modelle im Vergleich.

1. Einleitung: Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber

Die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichten Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte – unabhängig davon, wer die Prüfung durchführt.

Entscheidend ist: Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung, Dokumentation und Auswertung bleibt immer beim Arbeitgeber.

Daher ist die Auswahl der prüfenden Person oder Organisation ein zentraler Teil der Betreiberverantwortung.

2. Rechtlicher Rahmen: Wer darf prüfen?

Laut § 14 BetrSichV und TRBS 1203 gilt:

  • Prüfungen dürfen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden.

  • Diese müssen über:

    • eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium,

    • einschlägige Berufserfahrung und

    • zeitnahe Tätigkeit im Bereich Prüfung verfügen.

  • Die Art der Prüfung (z. B. VDE 0701/0702) bestimmt zusätzlich die nötige Sachkunde und Messtechnik.

Wichtig: Die Anforderungen gelten unabhängig davon, ob die Prüfung intern oder extern durchgeführt wird.

3. Interne Prüfung – Voraussetzungen und Möglichkeiten

Viele Unternehmen möchten Prüfungen intern durchführen, z. B. durch:

  • Betriebselektriker oder Haustechniker

  • Werkstattpersonal mit elektrotechnischer Ausbildung

  • IT-Techniker für Bürogeräte

Das ist zulässig, wenn die Personen die Anforderungen gemäß TRBS 1203 erfüllen und die Prüfmethoden nach VDE 0701/0702 oder 0105-100 beherrschen und dokumentieren können.

Voraussetzungen für interne Prüfungen:

  • Nachweis der Qualifikation

  • Regelmäßige Schulung und Unterweisung

  • Geeignete, kalibrierte Messgeräte

  • Standardisierte Prüfverfahren und Formulare

  • Dokumentationssystem

Interne Prüfungen sind besonders geeignet für größere Unternehmen mit technischer Abteilung oder regelmäßigem Prüfbedarf.

4. Externe Prüfung – Wann sinnvoll oder notwendig?

Die Beauftragung eines externen Dienstleisters bietet sich an, wenn:

  • keine befähigte Person intern zur Verfügung steht

  • zu viele Geräte in kurzer Zeit geprüft werden müssen

  • besondere Fachkenntnisse (z. B. bei medizinischen Geräten) gefordert sind

  • eine neutrale Prüfung gewünscht ist (z. B. für Zertifizierungen oder Audits)

Vorteile externer Prüfer:

  • Spezialisierung und Erfahrung

  • Ausrüstung mit modernen Messsystemen

  • Zertifizierte Dokumentation

  • Reduzierter interner Aufwand

Achten Sie bei Auswahl externer Prüfer auf: Referenzen, Fachkunde, Kalibrierzertifikate, Versicherungsschutz und DSGVO-Konformität

5. Mischbetrieb – eine sinnvolle Lösung?

In der Praxis kombinieren viele Unternehmen beide Modelle:

  • Regelmäßige Standardprüfungen werden intern durchgeführt (z. B. Bürogeräte)

  • Komplexe Anlagen oder Sondergeräte werden extern vergeben (z. B. Maschinen, medizinische Technik)

Vorteil: Flexibilität, Kosteneffizienz und Nutzung interner Ressourcen bei gleichzeitiger Qualitätssicherung.

6. Welche Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber?

Unabhängig von der Prüfweise bleibt der Arbeitgeber verantwortlich für:

  • Auswahl geeigneter Prüfpersonen

  • Nachweis der Qualifikation und Dokumentation

  • Bewertung der Prüfergebnisse

  • Umsetzung notwendiger Maßnahmen

  • Organisation von Nachprüfungen bei Mängeln

Auch bei externer Prüfung gilt: „Beauftragen entbindet nicht von der Verantwortung.“

7. Dokumentation – ein Muss in beiden Fällen

Egal ob intern oder extern: Die Dokumentation muss vollständig und rechtssicher sein. Dazu gehören:

  • Prüfprotokolle mit Messwerten

  • Gerätelisten und Prüfintervalle

  • Qualifikationsnachweise der Prüfer

  • Prüfplaketten und Nachweise zur Kalibrierung der Messmittel

8. Fehlerquellen vermeiden

FehlerFolge
Unqualifiziertes Personal prüftPrüfung ist rechtlich unwirksam
Messwerte nicht dokumentiertKeine Beweislastumkehr im Schadensfall
Externer Prüfer ohne NachweiseMangelhafte Qualität, Haftungsrisiko
Nur Plakette, kein ProtokollPrüfung gilt als nicht erfolgt

9. Fazit: Wählen Sie das passende Prüfmodell – aber prüfen Sie sicher

Ob intern oder extern geprüft wird, ist eine betriebliche Entscheidung – entscheidend ist die fachliche und rechtliche Absicherung.
Nur qualifizierte, dokumentierte Prüfungen sind im Sinne der DGUV V3 und der BetrSichV wirksam – und schützen Menschen, Technik und Geschäftsführung.

Prüfen ist Pflicht – wie geprüft wird, muss organisiert und belegt sein.

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