Mit dem Ausbau der Elektromobilität gewinnen E-Ladesäulen in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Doch viele Betreiber unterschätzen die gesetzlichen Anforderungen an die elektrische Sicherheit. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfpflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und schließt auch Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein.
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ToggleWarum E-Ladesäulen unter die DGUV V3 fallen
E-Ladesäulen sind ortsfeste elektrische Anlagen im Sinne der DGUV V3. Sie unterliegen damit der wiederkehrenden Prüfung durch eine Elektrofachkraft. Ziel ist es, Unfälle durch elektrische Fehler, Isolationsmängel oder falsche Installation zu vermeiden. Auch Ladeboxen für Dienstwagen auf Mitarbeiterparkplätzen fallen darunter.
Die Tatsache, dass es sich bei Ladeeinrichtungen um stark frequentierte Stromquellen handelt, erhöht die Anforderungen an deren Zuverlässigkeit und Sicherheit.
Welche Prüfungen sind erforderlich?
Die Prüfung umfasst unter anderem:
- Sichtprüfung der Anlage auf Beschädigungen, Verschleiß oder Manipulation
- Messung von Schutzleiterwiderstand und Isolationswerten
- Funktionsprüfung der Schutzmechanismen (z. B. FI-Schutzschalter)
- Kontrolle der Ladeleistung, Temperaturentwicklung und Erdung
- Dokumentation der Ergebnisse nach DIN VDE 0100-600 und 0105-100
Zusätzlich sollten Betreiber darauf achten, dass auch die Software der Ladesäulen auf dem neuesten Stand ist. Veraltete Firmware kann zu Fehlfunktionen führen, die sicherheitsrelevant sein können.
Wer darf prüfen?
Nur befähigte Elektrofachkräfte dürfen DGUV V3-Prüfungen durchführen.
Diese müssen sowohl über eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung als auch über einschlägige Berufserfahrung und Kenntnisse der aktuell geltenden Normen verfügen.
Alternativ können externe Dienstleister beauftragt werden, sofern diese nachweislich qualifiziert sind. Eine regelmäßige Schulung und Rezertifizierung der Prüfer wird empfohlen, um neue Anforderungen und technische Entwicklungen zu berücksichtigen.
Typische Schwachstellen bei E-Ladesäulen
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass folgende Schwachstellen besonders häufig auftreten:
- Beschädigte Anschlussleitungen durch überfahren oder Vandalismus
- Korrosion an Steckverbindungen im Außenbereich
Fehlerhafte Erdung der Ladesäule - Nicht ausgelöste Schutzschalter trotz Fehlerstrom
- Unvollständige oder veraltete Dokumentation
Diese Mängel können dazu führen, dass die gesamte Anlage als unsicher eingestuft und stillgelegt wird.
Eine vorbeugende Wartung ist daher ebenso wichtig wie die regelmäßige DGUV V3-Prüfung.
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Fehlende oder mangelhafte Prüfungen können im Schadensfall zu strafrechtlicher Verantwortung, Verlust des Versicherungsschutzes und erheblichen Betriebsstörungen führen.
Im Falle eines Personen- oder Sachschadens haftet der Unternehmer, wenn er seiner gesetzlichen Prüfpflicht nicht nachgekommen ist.
Die Berufsgenossenschaften können in solchen Fällen Regress nehmen.
Integration der DGUV V3-Prüfung in ein umfassendes Sicherheitskonzept
Die Prüfung von E-Ladesäulen sollte nicht isoliert betrachtet werden.
Vielmehr ist sie Bestandteil eines ganzheitlichen Arbeitsschutz- und Instandhaltungskonzepts. Dazu gehört:
- Ein digitales Prüfmanagementsystem zur Terminverwaltung und Dokumentation
Schulung der Mitarbeiter zur sachgemäßen Nutzung der Ladeinfrastruktur - Regelmäßige Sichtkontrollen durch Hausmeister oder Facility Management
- Zusammenarbeit mit zertifizierten Fachfirmen für Wartung und Prüfung
Fazit: Die Prüfung von E-Ladesäulen nach DGUV V3 ist kein optionaler Service, sondern gesetzliche Pflicht.
Wer rechtssicher und nachhaltig in Elektromobilität investieren will, muss die elektrische Sicherheit systematisch überprüfen lassen.
Nur so lassen sich Haftungsrisiken, Betriebsunterbrechungen und Gefahren für Mensch und Umwelt vermeiden.
Unternehmen, die frühzeitig auf ein professionelles Prüfkonzept setzen, sichern nicht nur ihre Infrastruktur, sondern positionieren sich auch als verantwortungsbewusste Akteure der Energiewende.