Montagmorgen, 07:48 Uhr.
Im Großraumbüro brummen die Kaffeemaschinen, Outlook startet zäh, und alles scheint wie immer. Alles – bis auf die Tatsache, dass das WLAN plötzlich tot ist. Panik. Schweigen. Dann erste WhatsApp-Nachrichten an den IT-Support (über mobiles Netz natürlich, man ist ja flexibel).
08:03 Uhr.
Hausmeister Horst taucht in der Tür auf. In der Hand: ein verlängerungskabelähnliches Etwas, das so aussieht, als wäre es noch aus den 80ern. „Ich hab da mal was umgesteckt, der Server stand so schief – jetzt ist’s wieder gerade.“
Man schaut ihn an, als hätte er persönlich den Stecker zur Zentraleuropäischen Internetversorgung gezogen.
Was ist passiert?
Horst hat – in bester Absicht – ein nicht geprüftes, beschädigtes Verlängerungskabel benutzt, um den Server-Schrank „optisch aufzuwerten“. Das Ergebnis: ein Kurzschluss, der den Switch grillt, das Backup aussetzt und die Kaffeemaschine gleich mitnimmt.
Was Horst nicht wusste (und auch nicht wissen muss):
Das Kabel hätte laut DGUV Vorschrift 3 nie benutzt werden dürfen.
DGUV Vorschrift 3: Die Regeln gegen Horsts gute Absichten
DGUV V3 verpflichtet Unternehmen dazu, alle elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen – von einer Elektrofachkraft. Dazu gehören:
Verlängerungskabel
Ladegeräte
Maschinen, Server, Notebooks
Leuchten, Küchengeräte, sogar die billige USB-Lampe vom Azubi
Kurz: Alles, was einen Stecker hat und Strom zieht.
Wie wäre die Geschichte anders verlaufen – mit DGUV-konformer Prüfung?
Das fragwürdige Kabel wäre längst aussortiert worden.
Der Server hätte an einer geprüften Steckdose mit FI-Schutz gehangen.
Die Kaffeemaschine hätte weiterhin ihre treuen Dienste geleistet.
Der IT-Support hätte nicht mit tränengefüllten Augen ein Wochenende durchgearbeitet.
Horst wäre weiterhin als Held der Heizung bekannt – und nicht als WLAN-Schreck.
Fazit: Humor ist gut. DGUV V3 ist besser.
Die Geschichte mag überzeichnet sein – aber sie zeigt, wie schnell aus einem harmlosen Eingriff ein ernster Schaden werden kann. Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 schützt nicht nur Technik und Mitarbeitende, sondern auch den Hausfrieden.
Denn: Nicht geprüfte Geräte funken – und zwar genau da, wo es nicht soll.