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E-Check erklärt: Sicherheit durch regelmäßige Elektroprüfungen

Ein Hinweis an alle Betreiber von elektrischen Anlagen und Geräten: Der E-Check ist ein anerkanntes Prüfverfahren, das Ihre Verantwortung als Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber unterstützt und dokumentiert. Er hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und Rechtssicherheit zu schaffen.

1. Einleitung: Sicherheit ist prüfbar

Elektrische Energie ist unverzichtbar, birgt jedoch Gefahren, wenn sie unsachgemäß verwendet oder wenn Anlagen nicht regelmäßig geprüft werden. Der sogenannte E-Check bietet ein normgerechtes Prüfverfahren für elektrische Installationen und Geräte – sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich.

Für Unternehmen ist der E-Check eine anerkannte Möglichkeit, die Pflichten aus Vorschriften wie der DGUV V3, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DIN VDE-Normen nachweisbar zu erfüllen.

2. Was ist der E-Check?

Der E-Check ist eine freiwillige, aber in vielen Fällen empfohlene Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten. Er wird von zertifizierten Elektrofachbetrieben durchgeführt und orientiert sich an den gültigen technischen Normen – insbesondere der DIN VDE 0100, VDE 0701/0702 und VDE 0105-100.

Der Begriff “E-Check” ist eine eingetragene Marke des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und kennzeichnet eine qualitätsgesicherte Elektroprüfung.

3. Für wen ist der E-Check relevant?

Obwohl der E-Check keine gesetzliche Pflichtprüfung im engeren Sinne ist, empfiehlt sich seine Durchführung ausdrücklich, insbesondere in folgenden Fällen:

  • In Unternehmen zur Erfüllung der Betreiberpflichten

  • In Vermietungsobjekten zur Absicherung gegenüber Mietern

  • In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Pflegeheimen

  • Bei Photovoltaik-Anlagen, E-Ladestationen, Wärmepumpen etc.

  • Zur Dokumentation gegenüber Versicherern im Schadensfall

Für Unternehmen ersetzt der E-Check nicht zwingend die DGUV V3 Prüfung, kann aber nachweislich die gleichen Inhalte abdecken, sofern normgerecht durchgeführt.

4. Was wird beim E-Check geprüft?

Der Umfang der Prüfung richtet sich nach der Art der Anlage oder Geräte. Typische Prüfobjekte sind:

4.1 Elektrische Installationen (ortsfest)

  • Verteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Lichtinstallationen

  • RCD-Funktionstest (Fehlerstromschutz)

  • Isolations- und Schleifenwiderstandsmessung

4.2 Geräteprüfung (ortsveränderlich)

  • Elektrische Handgeräte, Bürogeräte, Haushaltsgeräte

  • Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsspannung

  • Sichtprüfung auf äußere Mängel, z. B. beschädigte Gehäuse, Stecker, Leitungen

4.3 Zusatzbereiche

  • E-Mobilitätsinfrastruktur (Wallboxen)

  • PV-Anlagen (Generatorprüfung, Blitzschutz, Erdung)

  • Überspannungsschutzsysteme

5. Welche Normen liegen dem E-Check zugrunde?

Der E-Check orientiert sich an den allgemein anerkannten Regeln der Technik und insbesondere an:

Wichtig: Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch Elektrofachkräfte mit entsprechender Qualifikation und Messausstattung.

6. Rechtliche Relevanz des E-Checks

Auch wenn der Begriff „E-Check“ nicht wörtlich in der Gesetzgebung auftaucht, hat er eine hohe rechtliche Bedeutung:

  • Schadensvorsorge: Versicherungen erkennen den E-Check oft als Nachweis an, um Fahrlässigkeit auszuschließen.

  • Beweislastumkehr: Im Schadenfall schützt die Dokumentation durch den E-Check den Betreiber.

  • Arbeitsrecht: Unternehmer dokumentieren mit dem E-Check ihre Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitenden.

  • Brandschutz: Viele Sachverständige empfehlen den E-Check im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes.

7. Wie oft sollte der E-Check erfolgen?

Die Prüfintervalle richten sich nach Nutzung, Umgebung und Art der Anlage. Richtwerte sind:

BereichEmpfohlenes Intervall
Bürogeräte, einfache NutzungAlle 2 Jahre
Werkstattgeräte, raue UmgebungAlle 6–12 Monate
Photovoltaik, E-MobilitätJährlich bis alle 2 Jahre
Allgemeine InstallationenAlle 4 Jahre

Die genauen Fristen sollten durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden.

8. Was kostet ein E-Check?

Die Kosten hängen vom Umfang der Anlage, Anzahl der zu prüfenden Geräte und vom Anbieter ab. Als Richtwert gilt:

  • Kleine Betriebe (bis 30 Geräte): ab ca. 250–400 Euro

  • Mittelständische Unternehmen: mehrere hundert bis tausend Euro

  • Große Betriebe / Industrieanlagen: individuelle Kalkulation

Tipp: Oft lassen sich E-Check und DGUV V3 Prüfung kombinieren, um Synergien zu nutzen.

9. Dokumentation und Prüfprotokolle

Nach dem E-Check erhält der Betreiber:

  • Geprüfte Geräte mit Prüfplakette

  • Protokolle mit Messwerten

  • Empfehlungen für Mängelbeseitigung

  • Termin für Wiederholungsprüfung

Diese Dokumentation dient bei Kontrollen, Audits oder im Versicherungsfall als rechtssicherer Nachweis.

10. Fazit: Der E-Check ist verantwortungsvolle Vorsorge

Der E-Check schafft nicht nur Rechtssicherheit – er verhindert Stromunfälle, technische Defekte, Ausfälle und Schäden. Unternehmen, Vermieter, öffentliche Träger und Privatpersonen profitieren gleichermaßen.

Wer regelmäßig prüft, handelt vorausschauend, verantwortungsbewusst – und gesetzeskonform.

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