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Elektroprüfung dokumentieren – So sieht ein rechtssicherer Prüfbericht aus

1. Einleitung: Keine Prüfung ohne Nachweis

Ob bei internen Audits, behördlichen Kontrollen oder im Schadensfall: Die Dokumentation der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV ist essenziell.
Sie dient nicht nur der internen Qualitätssicherung, sondern vor allem der rechtlichen Absicherung des Arbeitgebers oder Betreibers.

Ein durchgeführter E-Check oder eine DGUV V3-Prüfung ohne vollständige Dokumentation wird im Zweifel nicht anerkannt.

2. Was ist eine prüfpflichtige Dokumentation?

Eine prüfpflichtige Dokumentation im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) ist ein schriftlicher Nachweis über:

  • Art und Umfang der Prüfung

  • Ergebnisse und festgestellte Mängel

  • Zeitpunkt und Name der prüfenden Person

  • Entscheidung über die weitere Nutzung

3. Warum ist Dokumentation so wichtig?

  • Rechtssicherheit: Nur mit Prüfprotokoll ist der Arbeitgeber im Schadensfall entlastet.

  • Beweissicherung: Nachweis für Versicherer, Berufsgenossenschaft, Behörden

  • Planung: Übersicht über Geräte, Prüftermine und Fristen

  • Qualität: Nachvollziehbarkeit und Verbesserung interner Abläufe

4. Was muss ein Prüfprotokoll enthalten?

Ein rechtssicherer Prüfbericht sollte folgende Mindestangaben enthalten:

BestandteilBeschreibung
Datum der PrüfungZeitpunkt der Durchführung
Bezeichnung des Geräts / AnlageEindeutige Zuordnung, z. B. Inventarnummer
Standort des BetriebsmittelsRaum / Abteilung / Standort
Name des PrüfersMit Qualifikation und ggf. Firmenzugehörigkeit
Art der PrüfungErstprüfung, Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Instandsetzung
Messwerte und PrüfergebnisseZ. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, RCD-Auslösestrom
Festgestellte MängelBeschreibung inkl. Einstufung (z. B. gefährlich, geringfügig)
Bewertung des Gesamtzustands„Bestanden“ / „Nicht bestanden“
Maßnahmen bei MängelnStilllegung, Reparaturhinweis, Nachprüfung erforderlich
Unterschrift des PrüfersMit Datum, ggf. Stempel des Dienstleisters

Tipp: Elektronische Prüfprotokolle müssen fälschungssicher und archivierungsfähig sein.

5. Prüfplaketten: sichtbare Kennzeichnung

Zusätzlich zur schriftlichen Dokumentation erhalten geprüfte Geräte in der Regel eine Prüfplakette, die enthalten sollte:

  • Monat und Jahr der Prüfung

  • Monat und Jahr der nächsten Prüfung

  • ggf. Kürzel des Prüfers oder Prüfunternehmens

Die Plakette dient als Sichtnachweis und Orientierung im Betriebsalltag – sie ersetzt jedoch nicht das Prüfprotokoll.

6. Aufbewahrungsfristen

DokumentMindestaufbewahrung
Prüfprotokolle2 Jahre (laut DGUV Empfehlung)
Bei Arbeitsunfällen oder Schädenbis zur abschließenden Klärung / mind. 10 Jahre
Digitales ArchivSicherung gegen Verlust und Manipulation erforderlich

Eine strukturierte Ablage (z. B. nach Gerätenummer oder Standort) erleichtert Wiederauffindbarkeit bei Kontrollen.

7. Wer ist für die Dokumentation verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Betreiber bzw. Arbeitgeber – unabhängig davon, ob die Prüfung intern oder extern durchgeführt wurde.

  • Bei interner Prüfung: prüfende Elektrofachkraft dokumentiert selbst

  • Bei externer Prüfung: Dienstleister muss vollständige Unterlagen übergeben

  • Arbeitgeber muss Unterlagen sichten, ablegen und bei Bedarf vorlegen können

8. Fehlerquellen in der Praxis

  • Fehlende oder unleserliche Prüfprotokolle

  • Veraltete Formulare oder fehlende Unterschriften

  • Keine Aussage zur weiteren Nutzung (nur Messwerte)

  • Plakette angebracht, aber kein Protokoll vorhanden

  • Protokolle nicht auffindbar oder nicht archiviert

Diese Mängel können zu rechtlichen Konsequenzen und Versicherungsverlust führen.

9. Digital oder Papier – was ist erlaubt?

Beides ist zulässig – entscheidend ist:

  • Lesbarkeit

  • Vollständigkeit

  • Unveränderbarkeit

  • Auffindbarkeit im Schadensfall

Digitale Prüfprotokolle sollten regelmäßig gesichert, eindeutig benannt und bei Bedarf exportierbar sein (z. B. PDF mit Zeitstempel).

10. Fazit: Prüfen heißt auch dokumentieren

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist nur dann rechtlich wirksam, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert wird.
Eine lückenlose, normgerechte und sichere Dokumentation schützt nicht nur Menschen und Maschinen – sondern auch die Verantwortlichen im Unternehmen.

Ohne Protokoll – keine Prüfung. Ohne Nachweis – keine Entlastung.

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