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ToggleEin Hinweis an Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäusern und ambulanten Diensten: Elektrische Geräte im Gesundheitswesen unterliegen besonderen Anforderungen an Sicherheit und Hygiene. Dieser Beitrag erklärt, welche Prüfpflichten bestehen, welche Normen gelten – und wie Sie Ihre Verantwortung rechtssicher erfüllen.
1. Einleitung: Elektrosicherheit schützt Patienten und Personal
In Einrichtungen des Gesundheitswesens werden täglich zahlreiche elektrische Geräte eingesetzt – nicht nur medizinische Apparate, sondern auch Alltagsgeräte wie Wasserkocher, Fernseher, Pflegebetten, Lampen oder elektrische Pflegehilfsmittel.
Ein einziger elektrischer Defekt kann hier Patienten gefährden, Personal verletzen oder ganze Stationen lahmlegen.
Deshalb gelten für diesen Bereich verschärfte Prüf- und Dokumentationspflichten, um sowohl Betriebssicherheit als auch Haftungssicherheit zu gewährleisten.
2. Rechtlicher Hintergrund
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Pflege richtet sich nach mehreren gesetzlichen Vorgaben:
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DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Sicherheit
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
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Medizinproduktegesetz / MPBetreibV – bei medizinischen Geräten
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DIN VDE 0701-0702 – technische Prüfnorm für ortsveränderliche Geräte
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DIN EN 62353 – spezielle Norm für medizinische Geräte (s. Abschnitt 6)
3. Welche Geräte müssen geprüft werden?
In Pflege und Medizin werden nicht nur klassische Arbeitsmittel, sondern auch Geräte mit direktem Patientenkontakt eingesetzt. Prüfplichtig sind unter anderem:
Ortsveränderliche Geräte
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Pflegebetten mit elektrischer Verstellung
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Absaugpumpen, Inhalatoren, Milchpumpen
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Fernseher, Kühlschränke, Kaffeemaschinen
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Steckdosenleisten, Ladegeräte, Leuchten
Ortsfeste Anlagen
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Rauminstallationen, Unterverteilungen
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Wandlampen, Badinstallationen
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Notstromversorgungen
Eine strukturierte Vorbereitung ist Teil der organisatorischen Sorgfaltspflicht und wird bei Audits oder BG-Prüfungen mitbewertet.
4. Häufige Fehlerquellen in Pflegeeinrichtungen
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Nicht geprüfte Privatgeräte von Bewohnern
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Unzureichend dokumentierte Prüfungen
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Nicht erfasste Geräte in Gemeinschaftsräumen
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Veraltete Prüffristen oder keine Gefährdungsbeurteilung
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Fehlende Prüfplaketten oder unklare Zuständigkeiten
Diese Versäumnisse können im Schadensfall zu Haftung, Versicherungsverlust oder Reputationsschäden führen.
5. Prüffristen – was ist angemessen?
Aufgrund der Beanspruchung, Hygienemaßnahmen und wechselnden Nutzung ist eine verkürzte Prüffrequenz angezeigt.
Gerätetyp / Umgebung | Empfohlenes Intervall |
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Pflegebetten, Liftersysteme | Alle 12 Monate |
Bürogeräte (Verwaltung) | Alle 24 Monate |
Geräte in Sanitärräumen | Alle 6–12 Monate |
Privatgeräte im Wohnbereich | bei Einzug, danach jährlich |
Stationäre Installationen | Alle 1–4 Jahre |
Die konkrete Festlegung erfolgt durch die Gefährdungsbeurteilung.
6. Medizinische Geräte: Sonderregelung DIN EN 62353
Für aktive Medizinprodukte gilt nicht die VDE 0701/0702, sondern die DIN EN 62353 („Wiederholungsprüfung medizinischer elektrischer Geräte“).
Besondere Anforderungen:
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Spezifische Grenzwerte für Ableitströme
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Patientenableitstrom-Messung
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Medizinisch zugelassene Messgeräte erforderlich
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Detaillierte Dokumentation der Prüfparameter
Diese Prüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen mit Medizinproduktschulung durchgeführt werden.
7. Dokumentation und Prüfplaketten
Auch im Pflegebereich sind die Prüfungen lückenlos zu dokumentieren. Erforderlich sind:
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Prüfprotokoll mit Datum, Gerät, Seriennummer, Prüfer, Ergebnis
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Prüfplakette mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin
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Geräteverzeichnis
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ggf. Wartungsnachweise oder Hygienefreigaben
8. Wer darf prüfen?
Nur befähigte Personen nach TRBS 1203 dürfen Prüfungen durchführen – also Elektrofachkräfte mit nachgewiesener Erfahrung.
Für medizinische Geräte:
Prüfung nur durch speziell geschulte Fachkräfte mit Kenntnissen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und Norm DIN EN 62353.
9. Besonderheit: Bewohnergeräte und private Nutzung
Bewohner oder Patienten bringen oft eigene Elektrogeräte mit. Auch diese dürfen nur nach bestandener Prüfung betrieben werden.
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Prüfung bei Einzug / Erstverwendung
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Dokumentation im Bewohneraktenblatt oder Gerätebuch
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Jährliche Nachprüfung empfohlen
Betreiber haften auch für Schäden durch nicht geprüfte Privatgeräte, wenn deren Betrieb geduldet wurde.
10. Fazit: Elektrosicherheit in der Pflege ist Verantwortung mit System
Geräteprüfungen im Gesundheitswesen sind mehr als Routine – sie schützen die Gesundheit der Bewohner, das Personal und die Einrichtung selbst.
Sie müssen regelmäßig, normgerecht und nachvollziehbar dokumentiert durchgeführt werden.
Nur wer prüft, schützt – und erfüllt seine gesetzliche Sorgfaltspflicht.