Was ist besser: interne Prüfung oder externer Dienstleister? Hier erfahren Sie die Vor- und Nachteile beider Modelle im Vergleich.
Inhaltsverzeichnis
Toggle1. Einleitung: Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber
Die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichten Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte – unabhängig davon, wer die Prüfung durchführt.
Entscheidend ist: Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung, Dokumentation und Auswertung bleibt immer beim Arbeitgeber.
Daher ist die Auswahl der prüfenden Person oder Organisation ein zentraler Teil der Betreiberverantwortung.
2. Rechtlicher Rahmen: Wer darf prüfen?
Laut § 14 BetrSichV und TRBS 1203 gilt:
Prüfungen dürfen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden.
Diese müssen über:
eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium,
einschlägige Berufserfahrung und
zeitnahe Tätigkeit im Bereich Prüfung verfügen.
Die Art der Prüfung (z. B. VDE 0701/0702) bestimmt zusätzlich die nötige Sachkunde und Messtechnik.
Wichtig: Die Anforderungen gelten unabhängig davon, ob die Prüfung intern oder extern durchgeführt wird.
3. Interne Prüfung – Voraussetzungen und Möglichkeiten
Viele Unternehmen möchten Prüfungen intern durchführen, z. B. durch:
Betriebselektriker oder Haustechniker
Werkstattpersonal mit elektrotechnischer Ausbildung
IT-Techniker für Bürogeräte
Das ist zulässig, wenn die Personen die Anforderungen gemäß TRBS 1203 erfüllen und die Prüfmethoden nach VDE 0701/0702 oder 0105-100 beherrschen und dokumentieren können.
Voraussetzungen für interne Prüfungen:
Nachweis der Qualifikation
Regelmäßige Schulung und Unterweisung
Geeignete, kalibrierte Messgeräte
Standardisierte Prüfverfahren und Formulare
Dokumentationssystem
Interne Prüfungen sind besonders geeignet für größere Unternehmen mit technischer Abteilung oder regelmäßigem Prüfbedarf.
4. Externe Prüfung – Wann sinnvoll oder notwendig?
Die Beauftragung eines externen Dienstleisters bietet sich an, wenn:
keine befähigte Person intern zur Verfügung steht
zu viele Geräte in kurzer Zeit geprüft werden müssen
besondere Fachkenntnisse (z. B. bei medizinischen Geräten) gefordert sind
eine neutrale Prüfung gewünscht ist (z. B. für Zertifizierungen oder Audits)
Vorteile externer Prüfer:
Spezialisierung und Erfahrung
Ausrüstung mit modernen Messsystemen
Zertifizierte Dokumentation
Reduzierter interner Aufwand
Achten Sie bei Auswahl externer Prüfer auf: Referenzen, Fachkunde, Kalibrierzertifikate, Versicherungsschutz und DSGVO-Konformität
5. Mischbetrieb – eine sinnvolle Lösung?
In der Praxis kombinieren viele Unternehmen beide Modelle:
Regelmäßige Standardprüfungen werden intern durchgeführt (z. B. Bürogeräte)
Komplexe Anlagen oder Sondergeräte werden extern vergeben (z. B. Maschinen, medizinische Technik)
Vorteil: Flexibilität, Kosteneffizienz und Nutzung interner Ressourcen bei gleichzeitiger Qualitätssicherung.
6. Welche Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber?
Unabhängig von der Prüfweise bleibt der Arbeitgeber verantwortlich für:
Auswahl geeigneter Prüfpersonen
Nachweis der Qualifikation und Dokumentation
Bewertung der Prüfergebnisse
Umsetzung notwendiger Maßnahmen
Organisation von Nachprüfungen bei Mängeln
Auch bei externer Prüfung gilt: „Beauftragen entbindet nicht von der Verantwortung.“
7. Dokumentation – ein Muss in beiden Fällen
Egal ob intern oder extern: Die Dokumentation muss vollständig und rechtssicher sein. Dazu gehören:
Prüfprotokolle mit Messwerten
Gerätelisten und Prüfintervalle
Qualifikationsnachweise der Prüfer
Prüfplaketten und Nachweise zur Kalibrierung der Messmittel
8. Fehlerquellen vermeiden
Fehler | Folge |
---|---|
Unqualifiziertes Personal prüft | Prüfung ist rechtlich unwirksam |
Messwerte nicht dokumentiert | Keine Beweislastumkehr im Schadensfall |
Externer Prüfer ohne Nachweise | Mangelhafte Qualität, Haftungsrisiko |
Nur Plakette, kein Protokoll | Prüfung gilt als nicht erfolgt |
9. Fazit: Wählen Sie das passende Prüfmodell – aber prüfen Sie sicher
Ob intern oder extern geprüft wird, ist eine betriebliche Entscheidung – entscheidend ist die fachliche und rechtliche Absicherung.
Nur qualifizierte, dokumentierte Prüfungen sind im Sinne der DGUV V3 und der BetrSichV wirksam – und schützen Menschen, Technik und Geschäftsführung.
Prüfen ist Pflicht – wie geprüft wird, muss organisiert und belegt sein.